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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2000 - VerfGH 3/98, VerfGH 4/98, VerfGH 5/98   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2000 - VerfGH 3/98, VerfGH 4/98, VerfGH 5/98 (https://dejure.org/2000,5582)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.06.2000 - VerfGH 3/98, VerfGH 4/98, VerfGH 5/98 (https://dejure.org/2000,5582)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Juni 2000 - VerfGH 3/98, VerfGH 4/98, VerfGH 5/98 (https://dejure.org/2000,5582)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit einer Kommunalverfassungsbeschwerde zur Überprüfung einer Untätigkeit des Gesetzgebers

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Kommunalverfassungsbeschwerde zur Überprüfung einer Untätigkeit des Gesetzgebers

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Untätigkeit des Gesetzgebers nach dem nordrhein-westfälischen Recht; Rechtmäßigkeit der Fristregelungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Kommunalverfassungsbeschwerde zur Überprüfung einer Untätigkeit des Gesetzgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes erfolglos

Sonstiges

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Verfassungsbeschwerdeschrift - Flüchtlingsaufnahmegesetz; kommunale Selbstverwaltung; Kostenerstattung

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 74
  • DVBl 2000, 1283
  • DVBl 2000, 1520
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.12.1996 - VerfGH 11/95

    Verfassungsbeschwerden gegen Flüchtlingsaufnahmegesetz teilweise erfolgreich

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2000 - VerfGH 3/98
    Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes ist veranlasst worden durch die Urteile des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Dezember 1996 - VerfGH 11/95 u.a. - (NWVBl. 1997, 129) und - VerfGH 38/95 - (NWVBl. 1997, 135), in denen der Verfassungsgerichtshof die Erstattungsregelung des § 6 Abs. 1 FlüAG in der Fassung des Art. 2 Nr. 4 des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AG AsylbLG), des Vierten Gesetzes zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes vom 29. November 1994 (GV NRW S. 1087) - Artikelgesetz - (FlüAG a.F.) für unvereinbar mit Art. 78 Abs. 3 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen (LV) erklärt hat.

    Eine solche indirekte Änderung ist anzunehmen, wenn sich aus dem Änderungsgesetz ein erweiterter Anwendungsbereich der formal unverändert bleibenden Norm oder eine sonstige zusätzliche Belastung durch diese Norm ergibt (vgl. VerfGH NRW, NWVBl. 1997, 129, 130; BVerfGE 12, 10, 24; 17, 364, 369; 79, 1, 14; vgl. auch LVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Juli 1999 - LVG 20/97 -, S. 14 UA).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen - VerfGH 5/98 (anhängig)

    Verfassungsbeschwerdeschrift - Flüchtlingsaufnahmegesetz; kommunale

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2000 - VerfGH 3/98
    Unzulässig ist auch das auf eine verfassungskonforme Regelung des Finanzausgleichs gerichtete Verpflichtungsbegehren der Beschwerdeführerinnen des Verfahrens VerfGH 5/98 (2.).

    Das auf "eine verfassungskonforme Regelung des Finanzausgleichs" gerichtete Verpflichtungsbegehren der Beschwerdeführerinnen des Verfahrens VerfGH 5/98 hat deren Bevollmächtigter erstmals in der mündlichen Verhandlung dahingehend erläutert, es handele sich dabei nicht um einen an die erstrebte Feststellung zum 5. Änderungsgesetz anknüpfenden Annexantrag; das Begehren richte sich vielmehr darauf, unabhängig von dem Feststellungsantrag Handlungspflichten des Gesetzgebers durchzusetzen.

  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2000 - VerfGH 3/98
    Dem gegenüber kommt es auf die subjektiven Zielvorstellungen der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Personen nicht entscheidend an (BVerfGE 2, 266, 280 f.; 48, 227, 237; 75, 246, 268), mögen diese auch Hinweise auf den objektiven Sinngehalt des Gesetzes geben.
  • BVerfG, 24.06.1986 - 2 BvF 1/83

    Finanzausgleich I

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2000 - VerfGH 3/98
    Der Verfassungsgerichtshof hat dem Gesetzgeber also keine Pflicht zur Rückabwicklung auferlegt, aber - anders als das Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen vom 24. Juni 1986 und 27. Mai 1992 zum Länderfinanzausgleich (BVerfGE 72, 330, 422; 86, 148, 279) - eine Rückabwicklung auch nicht mit Rücksicht auf eine kalkulierbare Haushalts- und Finanzwirtschaft ausgeschlossen.
  • BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88

    Finanzausgleich II

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2000 - VerfGH 3/98
    Der Verfassungsgerichtshof hat dem Gesetzgeber also keine Pflicht zur Rückabwicklung auferlegt, aber - anders als das Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen vom 24. Juni 1986 und 27. Mai 1992 zum Länderfinanzausgleich (BVerfGE 72, 330, 422; 86, 148, 279) - eine Rückabwicklung auch nicht mit Rücksicht auf eine kalkulierbare Haushalts- und Finanzwirtschaft ausgeschlossen.
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2000 - VerfGH 3/98
    Eine solche indirekte Änderung ist anzunehmen, wenn sich aus dem Änderungsgesetz ein erweiterter Anwendungsbereich der formal unverändert bleibenden Norm oder eine sonstige zusätzliche Belastung durch diese Norm ergibt (vgl. VerfGH NRW, NWVBl. 1997, 129, 130; BVerfGE 12, 10, 24; 17, 364, 369; 79, 1, 14; vgl. auch LVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Juli 1999 - LVG 20/97 -, S. 14 UA).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2000 - VerfGH 3/98
    Dem gegenüber kommt es auf die subjektiven Zielvorstellungen der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Personen nicht entscheidend an (BVerfGE 2, 266, 280 f.; 48, 227, 237; 75, 246, 268), mögen diese auch Hinweise auf den objektiven Sinngehalt des Gesetzes geben.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.07.1999 - LVG 20/97

    Verstoß des Art. 1 § 1 Nr. 4 Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG) 1997 gegen Art. 87

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2000 - VerfGH 3/98
    Eine solche indirekte Änderung ist anzunehmen, wenn sich aus dem Änderungsgesetz ein erweiterter Anwendungsbereich der formal unverändert bleibenden Norm oder eine sonstige zusätzliche Belastung durch diese Norm ergibt (vgl. VerfGH NRW, NWVBl. 1997, 129, 130; BVerfGE 12, 10, 24; 17, 364, 369; 79, 1, 14; vgl. auch LVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Juli 1999 - LVG 20/97 -, S. 14 UA).
  • BVerfG, 26.04.1978 - 1 BvL 29/76

    Lohnfortzahlung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2000 - VerfGH 3/98
    Dem gegenüber kommt es auf die subjektiven Zielvorstellungen der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Personen nicht entscheidend an (BVerfGE 2, 266, 280 f.; 48, 227, 237; 75, 246, 268), mögen diese auch Hinweise auf den objektiven Sinngehalt des Gesetzes geben.
  • BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gleichheit der Wahl bei Kommunalwahlen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2000 - VerfGH 3/98
    Eine solche indirekte Änderung ist anzunehmen, wenn sich aus dem Änderungsgesetz ein erweiterter Anwendungsbereich der formal unverändert bleibenden Norm oder eine sonstige zusätzliche Belastung durch diese Norm ergibt (vgl. VerfGH NRW, NWVBl. 1997, 129, 130; BVerfGE 12, 10, 24; 17, 364, 369; 79, 1, 14; vgl. auch LVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Juli 1999 - LVG 20/97 -, S. 14 UA).
  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 365/60

    Frist für die Rechtssatzverfassungsbeschwerde bei Erlaß einer Verordnung

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.12.1996 - VerfGH 38/95

    Verfassungsbeschwerden gegen Flüchtlingsaufnahmegesetz teilweise erfolgreich

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.12.2014 - VerfGH 11/13

    Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen finanzielle Folgen des Gesetzes zur

    Tätigwerden des untergesetzlichen Normgebers durchgesetzt werden (vgl. BVerwGE 80, 355, 358; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 40 Rn. 27, m. w. N.; Sodan, NVwZ 2000, 601, 607 f.; Ehlers, DVBl. 2000, 1520, 1522).
  • VG Arnsberg, 11.07.2003 - 13 K 1580/02

    Rechtsnatur einer Entscheidung des Landes über Erstattungsanträge der Kommunen

    Vielmehr stehe den Gemeinden "die Möglichkeit offen, den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten zu beschreiten und dort auf eine Vorlage an den Verfassungsgerichtshof nach § 50 VGHG zu dringen." vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 13. Juni 2000 - VerfGH 3/98 u.a. -, NWVBl. 2000, 335, 339.

    vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 13. Juni 2000, a.a.O..

    vgl. VerfGH NRW, Urteile vom 13. Juni 2000, a.a.O. S. 340, und vom 9. Dezember 1996, a.a.O., S. 134; siehe auch OVG NRW, Urteil vom 28. März 2000, a.a.O..

    vgl. VerfGH NRW, Urteile vom 13. Juni 2000, a.a.O., S. 339; und vom 9. Dezember 1996, a.a.O., S. 133.

  • VerfG Brandenburg, 29.08.2002 - VfGBbg 15/02

    Regel-Mindesteinwohnerzahl für amtsangehörige Gemeinden

    Ob dies Gegenstand einer kommunalen Verfassungsbeschwerde sein kann, ist schon im Ansatz zweifelhaft (verneinend etwa Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 2001, 74 mit Anm. Ehlers, DVBl 2000, 1520; Schmidt-Bleibtreu, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, § 91 Rn. 24; Clemens, in: Umbach/Clemens, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, § 91 Rn. 35).
  • VG Gelsenkirchen, 30.04.2005 - 15 K 1594/01

    Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für ehemalige Asylbewerber nach

    Soweit der Verfassungsgerichtshof in den Entscheidungen vom 9. Dezember 1996 zu dem Ergebnis gelangt ist, daß § 4 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und § 2 Nr. 1 FlüAG in der Fassung des Vierten Änderungsgesetzes, d.h. des Artikelgesetzes, hinsichtlich der zeitlichen Beschränkung der Kostenerstattung für Asylbewerber auf vier Monate nach der unanfechtbaren Asylablehnung seinerzeit u.a. mit Rücksicht auf die vorhandene Realitätsnähe der zugrundeliegenden Prognosebasis mit dem Landesverfassungsrecht zu vereinbaren war, und daher die entsprechenden Verfassungsbeschwerden (auch) in Bezug auf diese Rüge zurückgewiesen hat, ist das Gericht im vorliegenden Verfahren, in dem es um die Verfassungsmäßigkeit derselben - durch das bis zum Jahre 2000 noch erlassene Fünfte Änderungsgesetz nicht berührten - Vgl. VerfGH, Urteil vom 13. Juni 2000 - VerfGH 3/98 u.a. -, NWVBl 2000, 335 (338 f).

    So VerfGH, Urteil vom 13. Juni 2000 - VerfGH 3/98 u.a. -, NWVBl 2000, 335 (339).

  • OVG Brandenburg, 19.05.2004 - 1 A 707/01

    Kommunalrecht, Berufung, Feststellungsklage, Überprüfung der Eröffnung des

    Soweit der Kläger mit dem nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingegangenen Schriftsatz vom 7. Juni 2004 darauf verweist, dass nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen unzureichende Kostenerstattungsregeln nicht mit einer Kommunalverfassungsbeschwerde angegriffen werden könnten (NWVerfGH, Urteil vom 13. Juni 2000 - VerfGH 3/98 und 5/98 -, NVwZ-RR 2001, 74 ff.), kommt es nach dem Vorstehenden hierauf für den vorliegenden Fall nicht an.
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